Sitzung: 15.10.2019 KT/013/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 296:
46 : 0
Der Kreistag beschließt die Annahme des Stellenplanes und erlässt
aufgrund des Art. 62 Abs. 1 i.V.m. Art.
57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern die in der Anlage 1
beigefügte Nachtragshaushaltssatzung.
Der Kreistag beschließt die mittelfristige Finanzplanung
(Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022, die Anlage des
Nachtragshaushaltsplanes 2019 ist, mit den in der Anlage 3 aufgeführten
Abschlusszahlen.