Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   296:               46  :  0

 

Der Kreistag beschließt die Annahme des Stellenplanes und erlässt aufgrund des Art. 62 Abs. 1 i.V.m.  Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern die in der Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltssatzung.

 

Der Kreistag beschließt die mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022, die Anlage des Nachtragshaushaltsplanes 2019 ist, mit den in der Anlage 3 aufgeführten Abschlusszahlen.