Sitzung: 08.10.2019 WTE-A/006/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 53: 11 : 0
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und
Entwicklung stimmt den Richtlinien des Landkreises Straubing-Bogen zur
Förderung des Schaffens von zusätzlichen Mietwohnungen in den kreisangehörigen
Städten, Märkten und Gemeinden mit folgenden Änderungen zu.
- pro Gemeinde werden insgesamt maximal 25 Wohneinheiten gefördert
- pro Gemeinde werden maximal 10 Wohneinheiten pro Jahr (bezogen auf
die Bezugsfertigkeit) gefördert
- es werden nur Wohneinheiten gefördert, die ab 01.01.2018
bezugsfertig sind
Förderanträge nach dieser Richtlinie können
bis längstens 31.12.2026 gestellt werden. Die Richtlinien treten rückwirkend
mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.