Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   53:                    11   :   0

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Entwicklung stimmt den Richtlinien des Landkreises Straubing-Bogen zur Förderung des Schaffens von zusätzlichen Mietwohnungen in den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden mit folgenden Änderungen zu.

 

-       pro Gemeinde werden insgesamt maximal 25 Wohneinheiten gefördert

-       pro Gemeinde werden maximal 10 Wohneinheiten pro Jahr (bezogen auf die Bezugsfertigkeit) gefördert

-       es werden nur Wohneinheiten gefördert, die ab 01.01.2018 bezugsfertig sind

 

Förderanträge nach dieser Richtlinie können bis längstens 31.12.2026 gestellt werden. Die Richtlinien treten rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.