Sitzung: 03.06.2019 KA/019/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0, Anwesend: 13/13, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 443: 13 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2017 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2017 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Beschluss-Nr. 444: 12 : 0 (LR Laumer stimmte nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Entlastung der Jahresrechnung 2017 des Landkreises Straubing-Bogen sowie des Jahresabschlusses 2017 der Volkshochschule des Landkreises zu beschließen.
Die
beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des
Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses
Beschlusses.