Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0, Anwesend: 13/13, Befangen: 0/1

Beschluss-Nr.   443:                 13  :   0  

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2017 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2017 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

 

Beschluss-Nr.   444:                 12  :   0                 (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Entlastung der Jahresrechnung 2017 des Landkreises Straubing-Bogen sowie des Jahresabschlusses 2017 der Volkshochschule des Landkreises zu beschließen.

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses Beschlusses.