Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss-Nr.:    431                    13:0

 

Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßigen Ausgaben für die Sachverständigenkosten des Bauamtes (01.6131.6550) in Höhe von 179.392,60 €.

 

·         durch Mittel aus dem Deckungsring Nr. 13 „Sachverständigenkosten“ in Höhe von   114.696,49 € und

 

·         durch Mehreinnahmen bei den Gebühren für Baugenehmigungen (01.9000.0612) in Höhe von 64.696.11 €

 

zu decken.