Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54/53, Nein: 0/0, Anwesend: 54/53, Befangen: 0/1

Beschluss-Nr.   270:               54  :  0

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) werden die Jahresrechnung 2016 des Landkreises Straubing-Bogen und der Jahresabschluss 2016 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

 

Beschluss-Nr.   271:               53  :  0                            (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) werden für die Jahresrechnung 2016 des Landkreises Straubing-Bogen und den Jahresabschluss 2016 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung beschlossen.

 

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses Beschlusses.