Sitzung: 10.12.2018 KT/005/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54/53, Nein: 0/0, Anwesend: 54/53, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 270:
54 : 0
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art.
89 LKrO) werden die Jahresrechnung 2016 des Landkreises Straubing-Bogen und der
Jahresabschluss 2016 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO festgestellt.
Beschluss-Nr. 271:
53 : 0 (LR Laumer stimmte
nicht mit ab)
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art.
89 LKrO) werden für die Jahresrechnung 2016 des Landkreises Straubing-Bogen und
den Jahresabschluss 2016 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs.
3 LKrO die Entlastung beschlossen.
Die
beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des
Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses
Beschlusses.