Sitzung: 15.07.2024 KT/048/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49/48, Nein: 0/0, Anwesend: 49/49, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 214: 49 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird die Jahresrechnung 2022 des
Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Beschluss-Nr. 215: 48 :
0 (LR Laumer
stimmte nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird für die Jahresrechnung 2022 des
Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung
beschlossen.
Die
beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des
Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.