Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49/48, Nein: 0/0, Anwesend: 49/49, Befangen: 0/1

Beschluss-Nr.   214:                    49   :   0

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird die Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

 

Beschluss-Nr.   215:                    48   :   0                  (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird für die Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung beschlossen.

 

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.