Beschluss-Nr. 241: 13 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die
Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Beschluss-Nr. 242: 12 :
0 (LR Laumer stimmte nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die
Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO
die Entlastung zu beschließen.
Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses)
des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.
