Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0

Beschluss-Nr.   241:                    13   :   0

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

Beschluss-Nr.   242:                    12   :   0                                (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnung 2022 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu beschließen.

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.