Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 3, Anwesend: 53, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   203:                    50   :   3

 

Der Kreistag beschließt die Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 134/1, 134 (Tfl.) und 135 (Tfl.), Gemarkung Prünstfehlburg, mit einer Fläche von 1,8 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ und erlässt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ gem. Anlage mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen in Kraft tritt.