Sitzung: 18.03.2024 KT/047/2024
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 11, Anwesend: 54, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 206: 43 : 11
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der
geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage
beigefügte Haushaltssatzung.
Der Kreistag beschließt die
mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2023 bis
2027, die Anlage des Haushaltsplanes 2024 ist, mit den anliegend aufgeführten
Abschlusszahlen.