Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 11, Anwesend: 54, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   206:                    43   :   11

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

 

Der Kreistag beschließt die mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027, die Anlage des Haushaltsplanes 2024 ist, mit den anliegend aufgeführten Abschlusszahlen.