Franziskanerinnenkloster St. Josef

 

Beschluss-Nr.   220:                    12   :   1

 

Der Betriebskostenzuschuss für die Angela-Fraundorfer-Realschule Aiterhofen wird künftig auf den gleichen Pro-Kopf-Betrag wie bei der Ursulinen-Schulstiftung erhöht; der Haushaltsansatz ist deshalb bei Hh.Stelle 01.2299.7181 auf 55.600,00 Euro anzuheben.

 

 

Musikpflege Bluval e. V.

 

Beschluss-Nr.   221:                    13   :   0

 

Der Zuschuss für Musikpflege Bluval e. V. wird aufgrund des 30. Bluval-Festivals einmalig von 7.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro erhöht; der Ansatz auf Hh.Stelle 01.3321.7180 wird somit auf insgesamt 10.500,00 Euro festgelegt.

 

 

KiS - Kultur in Schwarzach e. V.

 

Beschluss-Nr.   222:                    13   :   0

 

„KiS - Kultur in Schwarzach e. V.“ wird anlässlich des 33-jährigen Bestehens im Jahr 2024 einmalig ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro gewährt (Hh.Stelle 01.3310.7180).

 

 

Wirtschaftsförderung

 

Beschluss-Nr.   223:                     2   :   11

 

Die Mittel für Investitionszuschüsse an private Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden von 100.000,00 Euro auf künftig 10.000,00 Euro verringert.

 

- Der Antrag ist damit abgelehnt. -

 

 

Maschinen- und Betriebshilfsring

 

Beschluss-Nr.   224:                    11   :   2

 

Der Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für den Maschinen- und Betriebshilfsring (Hh.St. 01.7861.7098) wird gestrichen.

 

 

Zuschüsse Wohlfahrtspflege

 

Beschluss-Nr.   225:                     1   :   11

 

Die freiwilligen Zuschüsse an BRK traumatisierte Flüchtlinge (17.700,00 €), Freiwilligenzentrum (10.500,00 €), Caritas Flüchtlingsberatung (13.500,00 €) und Christuskirche Integrationsberatung (2.900,00 €) in Höhe von insgesamt 44.600,00 € (HhSt. 01.4701.7*) werden gestrichen.

 

- Der Antrag ist damit abgelehnt. -

 

 

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV)

 

Beschluss-Nr.   226:                    13   :   0

 

Für die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) werden 70.000,00 Euro in den Haushalt 2024 aufgenommen (HhSt. 01.0300.6554).

 

 

Zuweisung Schülerbeförderung

 

Beschluss-Nr.   227:                    13   :   0

 

Die Haushaltsmittel für die Zuweisung Schülerbeförderung werden lt. Bescheid vom 09.02.2024 von 2.053.000,00 Euro auf 1.820.600,00 Euro verringert (HhSt. 01.2902.1716); der Haushaltsansatz auf HhSt. 01.2904.1716 beträgt 57.500,00 Euro, der Haushaltsansatz auf HhSt. 01.2905.1716 beträgt 187.500,00 Euro.

 

 

Breitbandausbau

 

Beschluss-Nr.   228:                    13   :   0

 

Aufgrund bereits eingegangener Zuschussanträge von Gemeinden nach den Wirtschaftsförderrichtlinien des Landkreises werden die Mittel auf HhSt. 02.7911.9824 auf 6.900,00 Euro erhöht.

 

 

Freiwilligenzentrum e. V.

 

Beschluss-Nr.   229:                    13   :   0

 

Der Zuschuss für das Freiwilligenzentrum e. V. wird nicht erhöht, der Haushaltsansatz 2024 auf HhSt. 01.4701.7090 beträgt somit weiterhin 44.600,00 Euro.

 

 

Kreisumlage

 

Beschluss-Nr.   230:                     0   :   12

 

Der Kreisumlagehebesatz wird um 3 % erhöht und somit auf 50 % festgesetzt.

 

- Der Antrag ist damit abgelehnt. -

 

 

Beschluss-Nr.   231:                    10   :   2

 

Der Kreisumlagehebesatz wird um 2 % erhöht und somit auf 49 % festgesetzt.

 

 

Verschiebung Maßnahme SR 37 Wies - LkrGr. Cham/CHA 53

 

Beschluss-Nr.   232:                     1   :   11

 

Die Maßnahme SR 37 Wies - LkrGr. Cham/CHA 53 mit Priorität 4 wird aus dem Haushaltplan 2024 gestrichen und auf das nächste Jahr verschoben.

 

- Der Antrag ist damit abgelehnt. -

 

 

Beschluss-Nr.   233:                    10   :   2

 

1.         Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushaltsentwurf 2024 mit Finanzplanung einschließlich der heute beschlossenen Änderungen anzunehmen.

2.         Der Kreisausschuss beschließt, die Mindereinnahmen aus der Kreisumlage durch eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 1,4 Mio. € zu finanzieren.
Die weiteren heute beschlossenen Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 346.800,00 € sind durch eine Rücklagenentnahme zu decken.
Die Rücklagenentnahme zum Haushaltsausgleich beträgt somit 6.473.800,00 €.

3.         Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung zur Kenntnis genommen.