Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   188:                    46   :   0

 

1.        Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses des Kreismuseums mit den Besuchern erfolgt künftig öffentlich-rechtlich durch Erhebung von Gebühren.

 

2.        Der Kreistag beschließt die im Anhang beigefügte Gebührensatzung und Benutzungssatzung für das Kreismuseum des Landkreises Straubing-Bogen.

 

3.        Alle den Satzungen widersprechenden Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse werden mit Wirkung zum 01.01.2024 aufgehoben.