Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Anwesend: 45, Befangen: 1

Beschluss-Nr.   176:                    45   :   0                         (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Der Landkreis Straubing-Bogen leistet gegenüber seinen am 01.04.2023 im aktiven Dienst stehenden Beamtinnen und Beamten rückwirkend ab dem 01.01.2020 eine Nachzahlung, soweit sich aus der Neuregelung Verbesserungen ergeben und verzichtet insoweit auf die persönliche Geltendmachung einer amtsangemessenen Besoldung. Diese Regelung gilt auch für die Versorgungsberechtigten.