Sitzung: 21.08.2023 KT/041/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46/45, Nein: 0/0, Anwesend: 46/46, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 177: 46 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird die Jahresrechnung 2021 des
Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Beschluss-Nr. 178: 45 :
0
(LR Laumer stimmt nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird für die Jahresrechnung 2021 des
Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung
beschlossen.
Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses)
des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.