Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13/13, Nein: 0/0, Anwesend: 13/12, Befangen: 0/1

Beschluss-Nr.   187:                    13   :   0

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2021 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

 

 

Beschluss-Nr.   188:                    12   :   0                                       (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnung 2021 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu beschließen.

 

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.