Sitzung: 10.07.2023 KA/053/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13/13, Nein: 0/0, Anwesend: 13/12, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 187: 13 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die
Jahresrechnung 2021 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Beschluss-Nr. 188: 12 :
0
(LR Laumer stimmte nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die
Jahresrechnung 2021 des Landkreises Straubing-Bogen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO
die Entlastung zu beschließen.
Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses)
des Landkreises ist Bestandteil des Beschlusses.