Sitzung: 10.07.2023 KA/053/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1
Beschluss-Nr. 183: 12 :
0
(LR Laumer stimmte nicht mit ab)
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Landkreis Straubing-Bogen leistet gegenüber seinen am 01.04.2023 im aktiven
Dienst stehenden Beamtinnen und Beamten rückwirkend ab dem 01.01.2020 eine
Nachzahlung, soweit sich aus der Neuregelung Verbesserungen ergeben und
verzichtet insoweit auf die persönliche Geltendmachung einer amtsangemessenen
Besoldung. Diese Regelung gilt auch für die Versorgungsberechtigten.