Abstimmung: Ja: 2/11, Nein: 11/2, Anwesend: 13/13, Befangen: 0/0

Beschluss-Nr.   189:                      2   :   11

 

Der Landkreis Straubing-Bogen stellt den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern das Deutschlandticket zur Verfügung. Handelt es sich beim Deutschlandticket nicht um das günstigste Ticket, übernimmt der Landkreis die kompletten Kosten; der Aufpreis wird von den Eltern nicht erhoben (kein Eigenanteil der Eltern).

 

Im Rahmen des Erstattungsanspruchs für Fahrtkosten wird das Deutschlandticket als günstigstes Ticket anerkannt.

 

- Der Antrag ist damit abgelehnt. -

 

 

Beschluss-Nr.   190:                    11   :   2

 

Der Landkreis Straubing-Bogen stellt den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern das Deutschlandticket zur Verfügung. Handelt es sich beim Deutschlandticket nicht um das günstigste Ticket, ist von den Eltern der Aufpreis zum Deutschlandticket zu tragen (Zuzahlungsmodell).

 

Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität kann es dergestalt umgesetzt werden, dass den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, das Deutschlandticket zunächst freiwillig auf eigene Kosten zu erwerben und nach Ablauf des Schuljahres die Erstattung der Kosten für das günstigste Ticket beim Landkreis zu beantragen.

 

Im Rahmen des Erstattungsanspruchs für Fahrtkosten wird das Deutschlandticket nicht als günstigstes Ticket anerkannt.