Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0, Anwesend: 13/13, Befangen: 0/1

Beschluss-Nr.   173:                    13   :   0

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2020 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2020 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

 

 

Beschluss-Nr.   174:                    12   :   0                                     (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnung 2020 des Landkreises Straubing-Bogen und den Jahresabschluss 2020 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu beschließen.

 

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil des Beschlusses.