Sitzung: 08.05.2023 KA/054/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0, Anwesend: 13/13, Befangen: 0/1
Beschluss-Nr. 173: 13 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die
Jahresrechnung 2020 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2020
der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.
Beschluss-Nr. 174: 12 :
0
(LR Laumer stimmte nicht mit ab)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
(Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnung 2020 des
Landkreises Straubing-Bogen und den Jahresabschluss 2020 der Volkshochschule
des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu beschließen.
Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses)
des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil
des Beschlusses.