Sitzung: 27.03.2023 KT/038/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 8, Anwesend: 54, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 161: 46 : 8
Der Kreistag
des Landkreises Straubing-Bogen fordert daher die Bundesregierung auf:
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die von Bundesregierung geplante Krankenhausreform, die zu einem völlig
inakzeptablen Kahlschlag bei den Klinikstandorten und zu massiven Einschnitten
beim Leistungsspektrum führen würde, zu stoppen, grundlegend zu überarbeiten
und so umzusetzen, dass die Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen
Gebieten, wie dem Landkreis Straubing-Bogen, ausreichend sichergestellt wird,
dass kein Bürokratiemonster entsteht und ohne in die
Krankenhausplanungs-kompetenz der Länder einzugreifen. Es muss hier der Grundsatz
der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Metropolen und ländlichen Räumen
gelten.
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vor einer großen, strukturellen Reform, zuerst ein Soforthilfeprogramm
für unsere Krankenhäuser aufzusetzen, um diese kurzfristig finanziell zu
stabilisieren, in dem man Kostensteigerungen (Inflation und Energie) auffängt
und die Finanzierungslücke bei den Betriebskosten, insbesondere auch bei den
Personalkosten, umgehend schließt. Hier gilt es dringend entgegen zu wirken, da
ansonsten Personalabbau, Bettensperrungen und evtl. sogar Schließungen von
Abteilungen oder kompletten Krankenhausstandorten unausweichlich werden.
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die Coronahilfen für Kliniken, die am 30.06.2022 ausgelaufen sind,
sofort zu reaktivieren und zwar rückwirkend zum 01.07.2022. Denn seit Mitte des
Jahres 2022 gibt es vom Bund keinen einzigen Euro mehr, um den Mehraufwand für
Hygiene, Isolierung und Behandlung zu refinanzieren. Dies führt aktuell dazu,
dass Kliniken nach drei Jahren Pandemie längst wirtschaftlich und personell in
komplette Schieflage geraten sind. Es muss der Grundsatz des
Konnexitätsprinzips gelten. Wer die Vorgaben für die Standards setzt, muss
diese auch bezahlen.