Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 8, Anwesend: 54, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   161:                    46   :   8

 

Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen fordert daher die Bundesregierung auf:

 

-          die von Bundesregierung geplante Krankenhausreform, die zu einem völlig inakzeptablen Kahlschlag bei den Klinikstandorten und zu massiven Einschnitten beim Leistungsspektrum führen würde, zu stoppen, grundlegend zu überarbeiten und so umzusetzen, dass die Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten, wie dem Landkreis Straubing-Bogen, ausreichend sichergestellt wird, dass kein Bürokratiemonster entsteht und ohne in die Krankenhausplanungs-kompetenz der Länder einzugreifen. Es muss hier der Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Metropolen und ländlichen Räumen gelten. 

 

-          vor einer großen, strukturellen Reform, zuerst ein Soforthilfeprogramm für unsere Krankenhäuser aufzusetzen, um diese kurzfristig finanziell zu stabilisieren, in dem man Kostensteigerungen (Inflation und Energie) auffängt und die Finanzierungslücke bei den Betriebskosten, insbesondere auch bei den Personalkosten, umgehend schließt. Hier gilt es dringend entgegen zu wirken, da ansonsten Personalabbau, Bettensperrungen und evtl. sogar Schließungen von Abteilungen oder kompletten Krankenhausstandorten unausweichlich werden. 

 

-          die Coronahilfen für Kliniken, die am 30.06.2022 ausgelaufen sind, sofort zu reaktivieren und zwar rückwirkend zum 01.07.2022. Denn seit Mitte des Jahres 2022 gibt es vom Bund keinen einzigen Euro mehr, um den Mehraufwand für Hygiene, Isolierung und Behandlung zu refinanzieren. Dies führt aktuell dazu, dass Kliniken nach drei Jahren Pandemie längst wirtschaftlich und personell in komplette Schieflage geraten sind. Es muss der Grundsatz des Konnexitätsprinzips gelten. Wer die Vorgaben für die Standards setzt, muss diese auch bezahlen.