Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   159:                    53   :   0

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

 

 

Beschluss-Nr.   160:                    53   :   0

 

Der Kreistag beschließt die mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026, die Anlage des Haushaltsplanes 2023 ist, mit den anliegend aufgeführten Abschlusszahlen.