Sitzung: 27.03.2023 KT/038/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 159: 53 : 0
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der
geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage
beigefügte Haushaltssatzung.
Beschluss-Nr. 160: 53 : 0
Der Kreistag beschließt die
mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2022 bis
2026, die Anlage des Haushaltsplanes 2023 ist, mit den anliegend aufgeführten
Abschlusszahlen.