Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13/12, Nein: 0/0

Beschluss-Nr.   121:                    13   :   0

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) werden die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Straubing-Bogen und der Jahresabschluss 2019 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

Beschluss-Nr.   122:                    12   :   0                              (LR Laumer stimmte nicht mit ab)

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) werden für die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Straubing-Bogen und den Jahresabschluss 2019 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung beschlossen.

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil des Beschlusses.