Beschluss-Nr. 121: 13 : 0
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art.
89 LKrO) werden die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Straubing-Bogen und der
Jahresabschluss 2019 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO festgestellt.
Beschluss-Nr. 122: 12 : 0 (LR Laumer
stimmte nicht mit ab)
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art.
89 LKrO) werden für die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Straubing-Bogen und
den Jahresabschluss 2019 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs.
3 LKrO die Entlastung beschlossen.
Die
beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des
Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil des
Beschlusses.
