Sitzung: 28.03.2022 KT/030/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55, Befangen: 0
Beschluss-Nr. 122: 55 : 0
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der
geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage
beigefügte Haushaltssatzung.
Beschluss-Nr. 123: 55 : 0
Der Kreistag beschließt die
mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2021 bis
2025, die Anlage des Haushaltsplanes 2022 ist, mit den anliegend aufgeführten
Abschlusszahlen.