Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   122:                    55   :   0

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Kreistag in Kenntnis der geordneten finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

 

 

Beschluss-Nr.   123:                    55   :   0

 

Der Kreistag beschließt die mittelfristige Finanzplanung (Investitionsplan) für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025, die Anlage des Haushaltsplanes 2022 ist, mit den anliegend aufgeführten Abschlusszahlen.