Sitzung: 19.10.2021 KA/037/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss-Nr. 71: 11 : 0
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2018 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2018 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen und die Entlastung zu beschließen.
Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses Beschlusses.