Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss-Nr.   71:                    11   :   0

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 89 LKrO) wird dem Kreistag empfohlen, die Jahresrechnung 2018 des Landkreises Straubing-Bogen sowie den Jahresabschluss 2018 der Volkshochschule des Landkreises gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen und die Entlastung zu beschließen.

 

Die beiliegende Haushaltsrechnung (Feststellung des Jahresergebnisses) des Landkreises und die Gewinn- und Verlustrechnung der VHS sind Bestandteil dieses Beschlusses.