Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 5, Anwesend: 57, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   92:                    52   :   5

 

Der Kreistag beschließt, Teile der Grundstücke 344/2 (Tfl.), 1273/2, 1274 (Tfl.) und 1275 (Tfl.) und 1287/1 (Tfl.), Gemarkung Sankt Englmar, aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ herauszunehmen und erlässt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ gem. Anlage mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen in Kraft tritt.