Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0, Anwesend: 59, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   89:                    59   :   0

 

1.         Die Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse der Kreismusikschule mit den Schülern soll künftig öffentlich-rechtlich durch Erhebung von Gebühren erfolgen. Der Kreistag beschließt den Erlass der im Anhang beigefügten Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Straubing-Bogen. Die Gebührenordnung für die Kreismusikschule in ihrer aktuellen Fassung wird aufgehoben.

 

2.         Der Kreistag beschließt den Erlass der im Anhang beigefügten Satzung und der Schulordnung für die Kreismusikschule des Landkreises Straubing-Bogen. Die Schulordnung für die Kreismusikschule in ihrer aktuellen Fassung wird aufgehoben.

 

3.         Durch die Sondervereinbarung mit nicht kreisangehörigen Schülern ist ein Zuschlag zu den Gebühren gemäß Gebührensatzung von 50 % zu erheben.

 

4.         Die maximale Jahreswochenstundenzahl bleibt wie bisher bei 385 mit zusätzlichen 35 Jahreswochenstunden für die Außenstelle Bogen.

 

5.         Alle den Satzungen widersprechenden Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse werden mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, insbesondere:

 

-        Beschluss des Kreistags vom 08.11.1999, Ziffer 7 hinsichtlich der zivilrechtlichen Benutzungsverhältnisse und den Kompetenzen des Leiters

-        Beschluss des Kreistags vom 08.11.1999, Ziffer 6, hinsichtlich der Kompetenz des Leiters zur Errichtung von Außenstellen