Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   4:                         13  :   0

 

Die Belieferung der Landkreisliegenschaften mit 100 % „hochwertigem“ Ökostrom für den Lieferzeitraum 2021 bis 2023 mit einjähriger Verlängerungsoption gemäß der Definition des Umweltbundesamtes wird beschlossen.

Nach Ausschreibung, Prüfung und Wertung der Angebote wird der Landrat ermächtigt, die entsprechenden Stromlieferträge vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein Jahr, wenn keine

der Vertragsparteien kündigt.