Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss-Nr.   1:                         13  :   0

 

Die Verwaltung wird beauftragt das für den Bauhof Ittling neu anzuschaffende Böschungsmähgerät mit einem insektenfreundlichen Mähkopf (sog. Öko-Mähkopf) auszustatten. Eine Absaugung des Mähgutes ist nicht vorzusehen.

Nach Erprobung dieses Mähsystems wird über weitere Anschaffungen dieser Art entschieden.

 

 

Beschluss-Nr.   2:                         13  :   0

 

Die Bauhöfe haben für das Mähen des Straßenbegleitgrüns folgende Zeitpunkte einzuhalten:

 

Bauhöfe

Mähzeitpunkt

Mähzonen

Bemerkung

Ittling

Ende April bis Ende Mai

I und II

-

(2 Mähzüge)

Juli bis  August

I und II

zusätzlich mähen eines Streifens der Mähzone III entlang von landwirtschaftlich genutzten Feldern  (sog. Bauernmahd)

September

III (I + II)

Mähzonen I + II im Bedarfsfall

Bogen

Mitte Mai bis Ende Juni

I und II

-

(2 Mähzüge)

Juli bis  Oktober

III und I+II

-

 

Sichtdreiecke an Einmündungen etc. sind unabhängig von der Mähzone ständig von aufgehendem Bewuchs freizuhalten. (Verkehrssicherungspflicht)